AGB

 

Die nachfolgenden "Zusatzvereinbarungen zum Angebot bzw. für die Erbringung von Dienstleistungen, Lieferung von Hardware oder Softwareüberlassung", nachfolgend als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB" bezeichnet genannt, sind Bestandteil aller unserer Angebote, Softwarelieferungen und Dienstleistungen.

 

I Geltungsbereich   

1. Alle unsere Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Zusatzvereinbarungen zum Angebot, im folgenden als AGB bezeichnet. Diese gelten insbesondere für die Überlassung von Software, Erbringung von EDV- und sonstigen Dienstleistungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Mit Auftragserteilung gelten diese AGBs als angenommen. Erfolgt keine schriftliche Auftragserteilung, so gelten diese AGBs mit Entgegennahme der Software, Daten, Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II Vertragsabschluß   

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Angebote mindestens bis 28 Tage nach Angebotsdatum und immer unter Vorbehalt der Sichtung und Prüfung sämtlicher für die Durchführung erforderlichen Unterlagen.

2. Bei allen Angeboten behalten wir uns nach Erhalt und Sichtung aller, für die Durchführung des Auftrages erforderlichen, Unterlagen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vor. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Lieferung rechtswirksam.

III Zahlung   

1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und gelten ab Lager sowie zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu fordern.

3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen können kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 oder § 320 BGB geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Generell wird bei Auftragserteilung eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtvolumens fällig. Wenn im Angebot kein Gesamtvolumen benannt ist, z.B. weil bestimmte Leistungen nach Aufwand berechnet werden, so ist für die erste Abschlagszahlung die im Angebot genannte Kosten- bzw. Aufwandsschätzung maßgeblich. Die Differenz zwischen Aufwands-/Kostenschätzung und tatsächlich erbrachter Leistung wird mit der Schlussrechnung ausgeglichen.

IV Lieferung   

1. Wir bemühen uns, Software und Leistungen in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber zu liefern bzw. zu erbringen. Trotzdem sind die von uns genannten Termine und Fristen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird.

2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungsproblemen, Personalmangel), die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von uns eintreten, haben wir, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Verbrauchern verpflichten wir uns, über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und die bereits erhaltene Gegenleistung im Falle unseres Rücktrittes unverzüglich zurückzugewähren. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich dieses noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Werden dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse oder Zwischenschritte zugeleitet, so hat dieser binnen 14 Tagen zu reagieren. Erfolgt keine Reaktion, so wird davon ausgegangen, daß der Auftraggeber mit den Arbeitsergebnissen / Zwischenschritten einverstanden ist und die Leistung gilt als angenommen. Stellt der Auftraggeber bei Arbeitsergebnissen, Zwischenschritten,  Dienstleistungen oder Softwareprodukten Mängel fest, so sind diese binnen 14 Tagen schriftlich und in deutscher Sprache beim Auftragnehmer einzureichen.

V Eigentumsvorbehalt   

1. Bis zur Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware in unserem Eigentum.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software bzw. die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt vorbehaltlich der Regelung des § 503 Abs. 2 Satz 4 BGB kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich.

VI Leistungsstörungen und Rücktritt   

1. Wird uns durch den Kunden eine unangemessen kurze Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt, so wird dadurch keine angemessene Frist in Gang gesetzt.

2. Eine unverschuldete Pflichtverletzung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt nach den §§ 323, 324 BGB, es sei denn, die Pflichtverletzung besteht in der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes.

3. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur innerhalb einer angemessenen Frist den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist zudem ausgeschlossen, wenn der Kunde die nach Ablauf der Nachfrist von uns angebotene Leistung annimmt.

4. Der Kunde hat für jede verschuldete Verschlechterung der zurückzugewährenden Leistung ab dem Zeitpunkt der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis vom Bestehen des Rücktrittsrechts Wertersatz zu leisten.

VII Haftung   

1. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unsere Haftung für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unseren Mitarbeitern, Unterauftragnehmern oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.

2. Die Haftung für Schäden, die auf einfacher oder leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.

3. Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt ist, haften wir auch nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

4. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

5. Wir haften nicht für Schäden, die auf einer unverschuldeten Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

VIII Mängelgewährleistung   

1. Unsere Lieferungen sind nach Empfang zu prüfen. Mängel sind binnen zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Lieferscheinnummer und einer genauen und ausführlichen Beschreibung des Mangels in deutscher Sprache zu rügen. Handelt es sich um Softwareprodukte, so ist unbedingt anzugeben, in welcher Hardware und Softwareumgebung die fragliche Software betrieben wird, und bei welcher Aktion an welcher Stelle Mängel aufgetreten sind. Bei Mängeln an Soft- oder Hardware sind der Dokumentation unbedingt Screenshots hinzuzufügen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht, nur teilweise oder nicht innerhalb der genannten Fristen nach, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht, nur teilweise oder nicht innerhalb der genannten Fristen nach, so ist die Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist alleine verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware und für die Datensicherung.

3. Für alle Produkte, die nicht zum offiziellen Listenpreis, also insbesondere kostenlos oder gegen Schutzgebühr dem Kunden überlassen werden, ist grundsätzlich jegliche Haftung und Mängelgewährleistung ausgeschlossen.

4. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr sind wir berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich.

5. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt ergänzend folgendes:

a) Der Kunde hat - auch in den ersten sechs Monaten nach Gefahrübergang - nachzuweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn er nimmt uns aufgrund des Rückgriffs nach § 478 BGB in Anspruch.

b) Wir entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob wir dem Nacherfüllung verlangenden Kunden Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gewähren. Beim zweimaligen Fehlschlagen der jeweils gewählten Nacherfüllungsmöglichkeit hat der Kunde das Recht, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

c) Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine öffentliche Äußerung des Verkäufers oder Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte.

d) Wird durch uns pflichtwidrig eine zu geringe Menge geliefert (§ 434 Abs. 3 BGB), so kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn er kein Interesse an der erbrachten Lieferung hat.

IX Computerprogramme (Software)   

1. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch uns ist Soft- bzw. Hardware, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernehmen wir keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen.

3. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen soweit vorhanden. Im Zweifelsfall gelten immer unsere Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der Packung bzw. Installation durch uns vor Ort werden die Lizenzbedingungen im Sinne des vorstehenden Absatzes anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

4. Wir behalten uns das Recht vor, Softwareänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

X Verjährung   

1. Werkvertragliche Mängelansprüche sowie kaufvertragliche Mängelansprüche eines Unternehmers, einer juristischen Person oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gegen uns verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. ab Abnahme des Werkes, es sei denn, der Anspruch beruht auf

a) vorsätzlicher Pflichtverletzung,

b) Rückgriffsansprüchen des Kunden gemäß § 478 BGB,

c) einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache durch uns oder

d) auf arglistigem Verschweigen eines Mangels.

2. Abweichend von der Verjährungsregelung nach Ziffer 1 verjähren werkvertragliche Mängelansprüche sowie kaufvertragliche Mängelansprüche eines Unternehmers, einer juristischen Person oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gegen uns in der gesetzlichen Verjährungsfrist

a) bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

b) bei einem Werk, dessen Erfolg nicht in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung einer Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und

c) bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

Desgleichen gilt die gesetzliche Verjährungsregelung, wenn der Mangel der Kaufsache

a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder

b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,

besteht.

XI Sonstiges   

1. Für diese AGBs und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird gem. Art. 6 CISG ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Unser jeweiliger Geschäftssitz ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks.

3. Die Datensicherung wird immer, auch wenn dies im Angebot / Vertrag nicht gesondert aufgeführt ist, nach Aufwand in Rechnung gestellt. Als Standard erfolgt die Datenübergabe auf CD ROM, für die pauschal 10,00 € zzgl. MwSt. je CD ROM berechnet wird.

4. Falls eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden sollte, hat dies nicht die Unwirksamkeit des Gesamtwerkes zur Folge.

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